Impressum

Herausgeber und Betreiber dieser Website gemäß §5 TMG:

ALPS Family Office AG

Baumeisterstraße 8
D-87463 Dietmannsried

Tel.: +49 (0) 8374 – 58 933 – 0 
info@alpsfamilyoffice.de
www.alpsfamilyoffice.de
www.myracapital.com

Die ALPS Family Office AG wird vertreten durch die Vorstände (Inhaltlich Verantwortliche nach § 55 Abs. 2 RStV)

  • Michael Blanz
  • Mag. Gökhan Kula
  • Türkay Onuk

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Prof. Dr. Stefan Mittnik
ALPS Family Office AG
Baumeisterstraße 8
D-87463 Dietmannsried

Tel.: +49 (0) 8374 – 58 933 – 0 
info@alpsfamilyoffice.de
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www.myracapital.com

MYRA Capital ist eine Marke der ALPS Family Office AG.

 

ALPS Family Office AG
Handelsregister Amtsgericht Kempten im Allgäu
Handelsregister-Nr. HRB 15062
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): DE305207834
Steuer-Nr. ALPS Family Office AG: 127/120/00064

Als bankenunabhängiger Vermögensverwalter ist die ALPS Family Office AG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet und Mitglied des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV).

Die Angaben dieses Impressums gelten auch für sämtliche Social Media Profile der ALPS Family Office AG und der Marke MYRA Capital wie zum Beispiel auf Linkedin, XING, Twitter, Facebook, YouTube etc.

Gegenstand / Erlaubnis:

Die ALPS Family Office AG besitzt die Erlaubnis nach § 15 WpIG zur Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen:

– Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG– Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG– Abschlussvermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG– Finanzportfolioverwaltung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Die ALPS Family Office AG unterliegt der Aufsicht der:

BaFin Dienstsitz Frankfurt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt

bzw. Graurheindorfer Straße 108  – 53117 Bonn

http://www.bafin.de
BaFin Zulassungsnummer: 142288
https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/

 

Gesetzliche Sicherungseinrichtung:

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
10865 Berlin
Weitere Informationen unter: www.e-d-w.de

 

Bildnachweis

https://alpsfamilyoffice.de

  1. Video Dreamscapes-Allgäu – Jonathan Besler
  2. Sonnenaufgang Grünten – (c) Thomas Ostenrieder
  3. Tischler – Carpenter focused on his work (c) Photographee.eu – stock.adobe.com #92182257
  4. Brille/Klarheit – Hand holding glasses to see clearly (c) Edler von Rabenstein – stock.adobe.com #114993311
  5. Cabrio/Unabhängigkeit – Coupe Driving on Country Road in Vintage Sports Car (c) EpicStockMedia – stock.adobe.com #89739551
  6. Glückliche Frau / Zufriedenheit – Happy woman standing arms outstretched back and enjoy life on be (c) Jenko Ataman – stock.adobe.com #106433944
  7. Hände / Vertrauen – close up of senior and young woman holding hands (c)
    Syda Productions – stock.adobe.com #92924659
  8. Schach/Strategie – Chess player (c) Olivier Le Moal – stock.adobe.com #105479449
  9. Hobel/Maßarbeit – old wooden plane (c) Igor Normann – stock.adobe.com #74294243
3. Nähen/Manufaktur – Tailor working on a sewing machine at textile factory (c) biggereye – stock.adobe.com #77205248
  10. Hände / Vertrauen – close up of senior and young woman holding hands (c) Syda Productions – stock.adobe.com #92924659
  11. Sonnenaufgang Berge Sitzplatz Alpen (c) Christoph Stöckl – stock.adobe.com #156891743
  12. Team Bild-Aktuelles-Kapitalmarktberichte-Adobe Stock Fotolia #80123240_M-Rido
  13. weitere Bilder sind lizenziert über Shutterstock.com 

 

Schlichtungsstelle nach EU-Richtlinie Nr. 2013/EU:

Der Verband unabhängiger  Vermögensverwalter  Deutschland  e.V.  (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr.2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle  des  VuV  können  Streitigkeiten  zwischen  Verbrauchern  und  Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

ALPS Family Office AG ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an  einem  Schlichtungsverfahren  vor  dieser  Schlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung)  erhalten  Sie  unter  https://vuv-ombudsstelle.de

 

 

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen ist die ALPS Family Office AG verpflichtet, ihre Kunden über Allgemeine Kundeninformationen gemäß den MiFID-Vorgaben“ in Kenntnis zu setzen: MiFID-Vorgaben

Informationen über die Auswahlpolitik bei ALPS Family Office AG (Best Execution Policy): Best Execution Policy 

Informationen über den Umgang mit Interessenskonflikten (Conflict of Interest Policy): Conflict of Interest Policy

Informationen zur Mitwirkungspolitik: Mitwirkungspolitik

Informationen gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 – Auswertung der Ausführungsqualität: Auswertung der Ausführungspolitik

 

Rechtliche Hinweise / Disclaimer

Alle in unseren Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von uns oder Dritten sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt die ALPS Family Office AG keine Gewähr. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die ALPS Family Office AG ist für den Inhalt von Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. 

Des Weiteren behält sich die ALPS Family Office AG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder.

Die ALPS Family Office AG behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit zu ändern  oder einzustellen. Trotz aller Sorgfalt können Ausfallszeiten nicht ausgeschlossen werden.
Die auf unseren Internet-Seiten enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie sind nicht als Angebote oder Empfehlungen bestimmter Anlageprodukte zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere genannt werden. Es handelt sich auch dann nicht um eine Bewerbung von Wertpapieren. Unsere Internet-Informationen können eine individuelle, die persönlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigende Beratung nicht ersetzen. Auch können nicht sämtliche Besonderheiten, die mit der Anlage in ein bestimmtes Wertpapier verbunden sein können, berücksichtigt werden.

Inhalt und Struktur der ALPS Family Office AG sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der ALPS Family Office AG.

Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Pflichtveröffentlichung gemäß Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Unsere Mitarbeiter, einschließlich der Geschäftsleitung, erhalten fixe Vergütungen, die einen ausreichenden Lebensunterhalt sichern. In Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg und Anerkennung der persönlichen Leistung der Mitarbeiter können freiwillig auch variable Vergütungen gezahlt werden, die jedoch im Verhältnis zur Gesamtvergütung von untergeordneter Bedeutung bleiben und sich an der Höhe des verwalteten Vermögens und in Einzelfällen an der erzielten Performance orientieren. Die Höhe der Vergütungen hängen nicht von den initiierten Transaktionen ab und sind so ausgestaltet, dass die Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken verhindert wird. Damit ist unser Vergütungssystem angemessen, um sowohl im Interesse unserer Kunden als auch unseres Instituts einen beiderseitigen und langfristigen Erfolg zu gewährleisten und auch eine notwendige qualitative personelle Ausstattung zu sichern. Unser Vergütungssystem unterliegt einer jährlichen Überprüfung und steht der Aufrechterhaltung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung nicht entgegen.

Unser Institut ist aufgrund seiner Größe, seiner Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 InstitutsVergV und nimmt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Kundengelder oder Kundenwertpapiere entgegen, so dass die Beschränkungen der §§ 5, 6 und 8 der InstitutsVergV nicht greifen. Wir nehmen deshalb die Möglichkeit wahr, hiermit im Rahmen unseres Internetauftritts über die Grundzüge unseres Vergütungssystems zu berichten. Detailangaben können aufgrund des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des Artikel 432 Abs. 1 bis 3 der CRR-Verordnung unterbleiben.

 

Nachhaltigkeitsrisiken

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO):

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) ist die ALPS Family Office AG als Finanzmarktteilnehmer i.S. von Art. 2 Ziff. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).
 
 

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:


  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

 

Bei den von uns beratenen Fonds möchten wir auf den Textabschnitt verweisen, der von unserer KVG zur Verfügung gestellt wurde:

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess

Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentscheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Relation. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen
Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentvermögens realisieren.
Unsere Fonds werden weder als Produkte eingestuft, die ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewerben, noch als Produkte, die nachhaltige Investitionen zum Ziel haben (Artikel 9).

 

Stand: November 2023